Uhren Schmuck und Trauringe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Uhren Schmidt GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Uhren Schmidt GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der Uhren Schmidt GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Mitarbeiter der Uhren Schmidt GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§3 Preise

1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Uhren Schmidt GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise fünf Arbeitstage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in unserem Angebot / unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, (wenn anfallend) zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.

§4 Liefer- und Leistungsfrist

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Artikel, die lagernd sind , kommen sofort zur Auslieferung bzw. Übergabe.

Die Lieferzeit für Artikel, die sich nicht im Lager der Uhren Schmidt GmbH befinden, beträgt in der Regel maximal 7 Werktage.

Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Uhren Schmidt GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der Uhren Schmidt GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der Uhren Schmidt GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei der Uhren Schmidt GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Uhren Schmidt GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag –soweit noch nicht erfüllt– ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt- ganz oder teilweise zurückzutreten.
Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Uhren Schmidt GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich die Uhren Schmidt GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Die Uhren Schmidt GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.

§5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Uhren Schmidt GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.
Die Uhren Schmidt GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Uhren Schmidt GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises,
höchstens jedoch 25 € zu zahlen.
Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Uhren Schmidt GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Uhren Schmidt GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Uhren Schmidt GmbH ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Werktagen nach Warenerhalt der Uhren Schmidt GmbH schriftlich angezeigt werden.
Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Uhren Schmidt GmbH verlassen hat.
Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Uhren Schmidt GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung

1. Die Uhren Schmidt GmbH gewährleistet, wenn nicht tausdrücklich vermerkt, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beträgt 24 Monate. Ausgenommen sind Artikel, die seitens des Herstellers eine abweichende Garantiezeit haben. In diesem Fall gilt die jeweilige Herstellergarantie.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Artikel oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Im Servicefall garantieren wir eine Reaktionszeit von 48 Stunden. Die Entscheidung, ob im Servicefall der Artikel einzusenden ist, liegt bei der Uhren Schmidt GmbH.
4. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins (oder der Rechnung), mit dem/der der Artikel geliefert wurde, an die Uhren Schmidt GmbH zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird.
Die Artikel müssen frei eintreffen und werden von uns frei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Über die Produktgewährleistung hinausgehender Service wie z. B. Anfahrten oder Technikerstunden fallen nicht in die Garantie und werden daher von uns gesondert berechnet.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile .
7. Gewährleistungsansprüche gegen die Uhren Schmidt GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Uhren Schmidt GmbH vorliegt.

§8A Besondere Garantiebestimmungen

Auf nicht durch uns gelieferte Teile gewähren wir keine Garantie.
Treten durch nicht von uns gelieferte Teile Fehler auf oder beeinträchtigen diese die Funktionstüchtigkeit des Gerätes, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung. Gleiches gilt auch,
wenn durch Fremdeinbau von uns gelieferte Teile beschädigt werden.

§9 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu Vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern Behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.

§10 Zahlung

1. Die Rechnungen sind zahlbar 7 Tage nach Erhalt, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die Ware kann bei Bedarf gegen Transportschaden versichert werden.
2. Die Uhren Schmidt GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung oder Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§13 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen der Uhren Schmidt GmbH zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Uhren Schmidt GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§14 Datenschutz und Datenspeicherung

Die Uhren Schmidt GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß §33 BDSG gespeichert.

§15 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Uhren Schmidt GmbH
und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Westerstede.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt

Stand: Januar 2009